Hinweise zu unserem Umgang
mit dem Coronavirus SARS-CoV2

1. Offenhalten unserer Geschäftsstelle

Solange die zuständigen Gesundheitsbehörde des Landes Berlin die Durchführung von Urkundsverhandlungen nicht verbietet, werden wir unsere Geschäftsstelle am Magdeburger Platz unter eingeschränkten Bürozugangsregelungen für den Publikumsverkehr offenhalten.

Bitte setzen Sie sich für einen Beratungs- oder Beurkundungswunsch mit uns zunächst immer telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Bitte erscheinen Sie nicht unangekündigt in unserer Geschäftsstelle.

2. Unsere Vorkehrungen im Vorfeld der Beurkundung

Wir passen die Modalitäten unserer notariellen Leistungen an die aktuelle Gesundheitsgefahr an. Dazu gehören zurzeit:

  • Vorbesprechungen werden grundsätzlich telefonisch durchgeführt.
  •  Urkundsverhandlung werden grundsätzlich auf die Urkundsbeteiligten beschränkt (keine Verwandte, Freunde, Kinder, sonstige Dritte).
  • Bei unserem Kontakt mit Ihnen tragen wir eine FFP2-Maske.
  • Wir halten in unserem Wartezimmer mit Balkon, Desinfektionsmittel vor.
  • Wir bemühen uns um eine Terminplanung, die Wartezeiten der Beteiligten im Wartezimmer und das Aufeinandertreffen mit Dritten ausschließt.
  • Unser Beurkundungsraum ist so eingerichtet, dass er den Beteiligten die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern ermöglicht.
  • Wir bieten Ihnen Unterschriftsbeglaubigungen außerhalb des Büros an, entweder in Ihrem Kraftfahrzeug auf den öffentlichen Parkplätzen, oder in der Einfahrt unmittelbar vor unserem Kanzleigebäude.
  • Wir lüften unsere Kanzleiräume regelmäßig.
  • Wir sind vollständig geimpft.
  • Wir nehmen regelmäßig PoC-Antigen-Schnelltestungen vor.

3. Anpassungen des Beurkundungsverfahrens

Um in Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben das Infektionsrisiko für Urkundsbeteiligte und Notariatsmitarbeiter möglichst gering zu halten, versuchen wir stets die Anzahl der Urkundsbeteiligten auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren und die Dauer der Beurkundung so kurz wie vertretbar zu halten.

Im Einzelfall können wir ihnen auch ermöglichen, die Beurkundung durch einen vollmachtlosen Vertreter vorzunehmen, mit einer anschließenden Genehmigung der Erklärung in Ihrem Kraftfahrzeug auf den Parkplätzen vor unserem Kanzleigebäude.

4. Ihre Mithilfe wird erbeten

Bitte helfen Sie uns Beurkundungen in unserer Kanzlei mit so wenig Gesundheitsgefahren wie möglich durchzuführen. Beherzigen Sie daher folgende Verhaltensweisen:

  • Bitte erscheinen Sie in unserer Kanzlei nur, wenn Sie dazu zuvor telefonisch einen Termin vereinbart haben.
  • Bitte tragen Sie in unserer Kanzlei eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Bitte geben Sie wichtige Dokumente nicht an der Kanzleitüre ab. Legen Sie diese Dokumente stattdessen in unseren Briefkasten. Wenn Sie uns hiervon telefonisch informieren, nehmen wir eine zeitnahe Leerung vor.
  • Bitte übersenden Sie uns vor einem Termin Kopien des Personalausweisdokuments, mit dem Sie sich vor dem Notar in der Beurkundung identifizieren werden. Sie ersparen dadurch die Fotokopie des Dokuments vor Ort.
  • Bitte sagen Sie bei Krankheitsanzeichen die Beurkundung für sich ab. Wir werden dann mit Ihnen ein anderes Verfahren zur Durchführung der Beurkundung finden;
  • Bitte teilen Sie uns vorab mit, wenn Sie einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören. Wir werden dann versuchen ein möglichst risikoarmes Beurkundungsverfahren für Sie zu gestalten.
  • Bitte halten Sie sich strikt an unsere Anweisungen vor Ort. Verlassen Sie keinesfalls ohne Aufforderung das Wartezimmer.

Berlin, den 27. November 2021