Kosten
Die Kosten des Notars sind gesetzlich festgeschrieben.
Für jede notarielle Tätigkeit sieht das bundesweit geltende Gerichts- und Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor.
Die Höhe dieser Notargebühren richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Der Arbeitsaufwand des Notars findet bei den Notargebühren keine Berücksichtigung.
Dieses besondere soziale Gebührensystem soll allen den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglichen.
Guter Rat ist bezahlbar
Dies zeigen auch die folgenden Kostenbeispiele:
Die Gründung einer GmbH
mit einem Stammkapital von 25.000,00 EUR einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister kostet etwa 800,00 EUR.
Die Übertragung einer Eigentumswohnung
mit einem Wert von 250.000,00 EUR von Eltern auf deren Kinder kostet etwa 1.300,00 EUR.
Das einseitige Testament
eines Erblassers mit einem Vermögen von 50.000,00 EUR kostet etwa 200,00 EUR.
Eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
bei einem Vermögen des Vollmachtgebers von 150.000,00 EUR kostet etwa 200,00 EUR.
In diesen Gebühren ist die Beratung durch den Notar enthalten.